Beschwerden präzisieren
Wir sprechen über Verlauf, Begleiterkrankungen, Medikamente und Erwartungen. Ihre Angaben bleiben vertraulich.
Eine Erektionsstörung hat viele mögliche Ursachen. Wir nehmen uns Zeit für die medizinische Einordnung, besprechen Untersuchungsbefunde und klären, welche nächsten Schritte fachlich sinnvoll sind.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine persönliche Untersuchung. Wir stellen keine Wirk- oder Erfolgsaussagen in Aussicht.

Erektionsbeschwerden können unter anderem mit Gefäßen, Nerven, Hormonen, Medikamenten, Stoffwechselerkrankungen oder psychischen Belastungen zusammenhängen. Eine gute Beratung beginnt deshalb nicht mit einem Pauschalangebot.
Wir sprechen über Verlauf, Begleiterkrankungen, Medikamente und Erwartungen. Ihre Angaben bleiben vertraulich.
Je nach Befund kann eine weiterführende urologische, hausärztliche oder fachärztliche Abklärung angezeigt sein.
Nutzen, Risiken, Alternativen, Kosten und Bedenkzeit werden vor einer Entscheidung transparent besprochen.

Zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion werden in der Forschung verschiedene Verfahren untersucht. Eine randomisierte, placebokontrollierte Studie prüfte beispielsweise eine intrakavernöse Anwendung von Botulinumneurotoxin A bei Patient:innen, bei denen etablierte orale Behandlungen nicht ausreichend wirkten.
Das ist keine allgemeine Therapieempfehlung und kein Ersatz für eine leitliniengerechte Abklärung. Die Studienlage ist begrenzt; Indikation, Zulassungsstatus, Risiken und mögliche Alternativen müssen im persönlichen ärztlichen Gespräch geprüft werden.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel und individuelle Behandlungsentscheidungen gehören in die ärztliche Sprechstunde. Eine Behandlung wird nur nach persönlicher Anamnese, Aufklärung und angemessener Bedenkzeit erwogen.
Studie auf PubMed ansehenDie persönliche Beratung bleibt maßgeblich. Diese Antworten geben lediglich eine erste Orientierung.
Ja. Vorhandene Befunde, Medikamentenlisten oder Laborwerte können hilfreich sein, sind aber keine Voraussetzung für ein erstes Gespräch.
Nicht automatisch. Ob eine Behandlung überhaupt in Betracht kommt, entscheidet sich erst nach Anamnese, Untersuchung und Aufklärung. Eine Bedenkzeit ist Teil einer verantwortungsvollen Entscheidung.
Alle Angaben und Untersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Termin wird als ärztliche Sprechstunde behandelt.
Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Über den voraussichtlichen Umfang informieren wir vor der Leistungserbringung individuell.
Vereinbaren Sie einen Termin zur ärztlichen Intimberatung. Wir klären zunächst, ob und welcher nächste Schritt medizinisch sinnvoll ist.